Überlassen Sie
nichts dem Zufall
Unfall, was tun? Wenn Sie sich diese Frage mit hohem Adrenalinpegel stellen bzw. nach belastbaren Antworten googeln, hat sich der Blechschaden bereits ereignet. Bei einem unverschuldeten Unfall geht es nun darum, schnellstmöglich den Schaden fachgerecht zu dokumentieren und zu beziffern und ihn dann mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abzurechnen.
Sie sind Geschädigter eines Unfalls mit Ihrem KFZ, NFZ, LKW oder Motorrad? Dann ist es ihr gutes Recht Ihren Gutachter selbst zu bestimmen…
Auf den ersten Blick nicht unmittelbar vom Auge erfasst, wird erst bei genauerem Hinsehen das wirkliche Ausmaß des Schadens deutlich…
Gerade für klassische Fahrzeuge ist es wichtig alle 3-4 Jahre ein neues Gutachten über den aktuellen Marktwert zu erstellen.Nur so sind Sie im…
Sie planen einen Kauf oder Verkauf Ihres Fahrzeugs?
Sie wollen den Wert Ihres Fahrzeugs ermitteln, z.B. für eine Finanzierung?…
Sie möchten Ihren „Bagatellschaden“ mit dem Versicherer abrechnen und benötigen hierfür einen Kostenvoranschlag?…
UNSERE LEISTUNGEN
Warum Sie sich für uns entscheiden sollten

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WOFÜR SIND WIR EXPERTEN
WARUM UNS WÄHLEN?
Unfall, was tun? Wenn Sie sich diese Frage mit hohem Adrenalinpegel stellen bzw. nach belastbaren Antworten googeln, hat sich der Blechschaden bereits ereignet. Bei einem unverschuldeten Unfall geht es nun darum, schnellstmöglich den Schaden fachgerecht zu dokumentieren und zu beziffern und ihn dann mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abzurechnen.
WIE ARBEITEN WIR
Unsere Geschäftspolitik ist Einfachheit. WIR möchten, dass unsere Kunden einfach und schnell zu einer Lösung kommen.
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Zögern Sie nicht, uns etwas zu fragen, wir sind für alle Arten von Fragen bereit.
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Unfallanalyse
Unser professionelles Team wird den Schaden beurteilen und sehen, was der beste Schritt ist, den Sie machen können
Ihr Geld zurück
Nach einem erfolgreich absolvierten Teil des Jobs, ohne Versicherung, bekommst du dein Unfallgeld zurück.
WAS TUN BEI EINEM UNFALL
Es ist sehr wichtig, unsere Ratschläge zu lesen, was im Falle eines Verkehrsunfalls zu tun ist, diese Regeln gelten, bis Sie uns anrufen.
BERATUNG IM FALL EINES UNFALLS
Lassen Sie sich auf keinen Fall vom Unfallgegner unter Druck setzen. Schuldeingeständnisse jeglicher Art sind direkt nach dem Unfall zu vermeiden. Mit sinkendem Adrenalinpegel kann sich die Schuldzuweisung plötzlich völlig anders darstellen. Es gibt keinen Grund für Schuldeingeständnisse nach einem Unfall!
Nicht immer ist die Schuldzuweisung eindeutig, oft haben Unfallbeteiligte völlig konträre Ansichten. Das zeigt, wie wichtig die Sicherung von Beweisen für eine lückenlose Aufklärung ist.
Überlassen Sie mit professioneller Gutachterhilfe bereits am Unfallort nichts dem Zufall. Caglar Özdidin begleitet Sie serviceorientiert durch die gesamte Schadensregulierung.
Auf der Basis von § 249 BGB sind die Rechte von Unfallgeschädigten umfassend. Sie sind durch die Regulierung so zu stellen, als wäre der Schaden gar nicht eingetreten.
In dieser Hinsicht muss die Versicherung des Schadenverursachers nicht nur für Reparaturkosten und die Gutachterkosten aufkommen. Folgende Rechte stellen weitere Ansprüche auf Schadenersatz des Geschädigten dar:
- Freie Sachverständigenwahl: Recht, den gegnerischen Versicherungsgutachter abzulehnen.
- Keine Pflicht zur Reparatur: Mit der fiktiven Rechnung können Sie sich den Schaden laut Unfallgutachten auszahlen lassen.
- Recht auf Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen für die unfallbedingte Auszeit (= Reparaturdauer laut Sachverständigengutachten).
- Schadenersatz für den erlittenen merkantilen Minderwert (oberhalb der Bagatellschadensgrenze sind Unfallwagen weniger wert).
- Der Autoversicherer des Schädigers muss durch den Unfall bedingte Anwaltskosten übernehmen.
- Erstattung einer Unkostenpauschale für den Geschädigten.
- Bei neuen Fahrzeugen (nicht älter als 3 Jahre): Recht auf Reparatur in einer Markenwerkstatt wegen Garantieansprüchen.
- Erstattung weiterer Schadensposten durch den Unfall wie Verbringungskosten, Abschleppkosten, Beilackierungskosten, UPE-Aufschläge, Verschrottungskosten bei Totalschaden etc.
- Bei einem Personenschaden des Fahrers entstehen ggf. Ansprüche auf Schmerzensgeld: Hierfür ist ein zeitnahes Attest zwingend erforderlich.
Je nach Unfallszenario Rechtsansprüche auf Übernahme von Heilbehandlungskosten oder - Ersatzleistungen für Verdienstausfall bzw. bei Haushaltsführungsschaden nach dem Unfall.