Überlassen Sie
nichts dem Zufall
Unfall, was tun? Wenn Sie sich diese Frage mit hohem Adrenalinpegel stellen bzw. nach belastbaren Antworten googeln, hat sich der Blechschaden bereits ereignet. Bei einem unverschuldeten Unfall geht es nun darum, schnellstmöglich den Schaden fachgerecht zu dokumentieren und zu beziffern und ihn dann mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abzurechnen.
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WARUM UNS WÄHLEN?
Unfall, was tun? Wenn Sie sich diese Frage mit hohem Adrenalinpegel stellen oder nach belastbaren Antworten googeln, hat sich der Blechschaden bereits ereignet. In diesem Moment zählt vor allem eines: einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten. Viele Betroffene reagieren in der Schocksituation überstürzt, übersehen wichtige Details oder geben vorschnell Aussagen ab, die später zum Nachteil werden können.
Bei einem unverschuldeten Unfall geht es darum, den entstandenen Schaden schnellstmöglich, vollständig und fachgerecht zu dokumentieren. Je präziser die Feststellungen am Unfallort und je professioneller das Gutachten, desto einfacher lässt sich Ihr Anspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzen. Neben der Beweissicherung spielen auch objektive Aufnahmen, Zeugenaussagen und technische Bewertungen eine entscheidende Rolle für den weiteren Ablauf der Regulierung.
Wir übernehmen die komplette Abwicklung und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche sicher und vollständig durchgesetzt werden.
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Unsere Geschäftspolitik ist Einfachheit. WIR möchten, dass unsere Kunden einfach und schnell zu einer Lösung kommen.
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WAS TUN BEI EINEM UNFALL
Es ist sehr wichtig, unsere Ratschläge zu lesen, was im Falle eines Verkehrsunfalls zu tun ist, diese Regeln gelten, bis Sie uns anrufen.
BERATUNG IM FALL EINES UNFALLS
Lassen Sie sich auf keinen Fall vom Unfallgegner unter Druck setzen. Schuldeingeständnisse jeglicher Art sind direkt nach dem Unfall zu vermeiden. Mit sinkendem Adrenalinpegel kann sich die Schuldzuweisung plötzlich völlig anders darstellen. Es gibt keinen Grund für Schuldeingeständnisse nach einem Unfall!
Nicht immer ist die Schuldzuweisung eindeutig, oft haben Unfallbeteiligte völlig konträre Ansichten. Das zeigt, wie wichtig die Sicherung von Beweisen für eine lückenlose Aufklärung ist.
Überlassen Sie mit professioneller Gutachterhilfe bereits am Unfallort nichts dem Zufall. Caglar Özdidin begleitet Sie serviceorientiert durch die gesamte Schadensregulierung.
Auf der Basis von § 249 BGB sind die Rechte von Unfallgeschädigten umfassend. Sie sind durch die Regulierung so zu stellen, als wäre der Schaden gar nicht eingetreten.
In dieser Hinsicht muss die Versicherung des Schadenverursachers nicht nur für Reparaturkosten und die Gutachterkosten aufkommen. Folgende Rechte stellen weitere Ansprüche auf Schadenersatz des Geschädigten dar:
- Freie Sachverständigenwahl: Recht, den gegnerischen Versicherungsgutachter abzulehnen.
- Keine Pflicht zur Reparatur: Mit der fiktiven Rechnung können Sie sich den Schaden laut Unfallgutachten auszahlen lassen.
- Recht auf Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen für die unfallbedingte Auszeit (= Reparaturdauer laut Sachverständigengutachten).
- Schadenersatz für den erlittenen merkantilen Minderwert (oberhalb der Bagatellschadensgrenze sind Unfallwagen weniger wert).
- Der Autoversicherer des Schädigers muss durch den Unfall bedingte Anwaltskosten übernehmen.
- Erstattung einer Unkostenpauschale für den Geschädigten.
- Bei neuen Fahrzeugen (nicht älter als 3 Jahre): Recht auf Reparatur in einer Markenwerkstatt wegen Garantieansprüchen.
- Erstattung weiterer Schadensposten durch den Unfall wie Verbringungskosten, Abschleppkosten, Beilackierungskosten, UPE-Aufschläge, Verschrottungskosten bei Totalschaden etc.
- Bei einem Personenschaden des Fahrers entstehen ggf. Ansprüche auf Schmerzensgeld: Hierfür ist ein zeitnahes Attest zwingend erforderlich.
Je nach Unfallszenario Rechtsansprüche auf Übernahme von Heilbehandlungskosten oder - Ersatzleistungen für Verdienstausfall bzw. bei Haushaltsführungsschaden nach dem Unfall.